Recht auf Weiterbildung

Ständige Weiterbildung sichert den eigenen Arbeitsplatz ab. „Neben der Bereitschaft der ArbeitnehmerInnen, sich neues Wissen und Können anzueignen, besteht aber auch eine Bringschuld der Arbeitgeber und der öffentliche Hand“, erklärt Christine Gubitzer, Bildungssprecherin des ÖGB-Vorstandes. Der Gewerkschaftsbund fordert einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Ausmaß von zumindest 35 Stunden pro Jahr im Rahmen der Arbeitszeit.

„Nur wer mit dem Wissen und Können der Zeit mithält, kann auch seinen Arbeitsplatz absichern. Einerseits müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit sein, sich weiteres Wissen und Können anzueignen, andererseits ist es auch eine Bringschuld der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand, Bildungsangebote zu stellen und Kosten mit zu übernehmen“, so die ÖGB-Bildungssprecherin.

Weiterbildung ist derzeit noch immer überwiegend Privatsache und ein Privileg höher gebildeter und sozial besser gestellter Personen, die meist männlich sind. „Personen, die ohne weiterführende Ausbildung bzw. überhaupt ohne Pflichtschulabschluss sind, zählen zu den bildungsfernen Schichten, die auch das höchste Arbeitslosigkeitsrisiko tragen. Sie haben die geringste Chance auf Weiterbildung, obwohl sie diese am dringendsten benötigen würden“, begründet Gubitzer die Forderung nach Bildungsfreistellung und nach gebührenfreiem Nachholen von Bildungsabschlüssen.

Der ÖGB fordert eine breit angelegte und umfassende Strategie zum lebensbegleitenden Lernen. „Dringend sind Studien erforderlich, die Daten und Fakten stellen, wo was an Wissen und Können gebraucht wird. Nur mit zielorientierten Bildungsangeboten können die Menschen nachhaltig profitieren“, sagt Gubitzer. Gegenwärtig sind die Angebote der Weiterbildung weitgehend marktmäßig gesteuert, Ordnungsmechanismen fehlen. Dies führt zu (regionaler) Unterversorgung, sozialen Zugangsbarrieren, gravierenden Qualitätsunterschieden und hoher Undurchschaubarkeit hinsichtlich der Angebote und deren Qualität bzw. Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt.



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  1. a

    Wenn man sich privat weiterbildet, muß die Firma das aber auch dahingehend unterstützen, daß man das Gelernte auch anwenden kann. Wenn ich mir z.b. in der Softwareentwicklung privat zeitgemäßere Techniken und Konzepte aneigne, die Firmenleitung aber nicht interessiert ist, habe ich nur zwei Möglichkeiten: Entweder mich nicht mehr fortzubilden, da sinnlos, oder das Unternehmen verlassen.

    ?

    Dabei fällt mir was sprachliches auf: fort-bilden, das heisst man bildet sich und muß dann fort? 😉


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