„Wer ist das Volk?“ ist die Grundfrage der Demokratie, ihr Ideal die Identität von Gesetzgeber und Gesetzesadressat. In ersten Überlegungen zur Unionsbürgerschaft hatte das Europäische Parlament vorgesehen, nicht nur Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, sondern auch dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige zu EU-BürgerInnen zu machen und ihnen das Wahlrecht zum Europäischen Parlament zu verleihen: ein EU-Volk durch gemeinsame Normunterworfenheit, um einem pluralistischen, von Migration geprägten Gemeinwesen gerecht zu werden.
Damit folgte man der Idee, dass eine EUropäische politische Identität nicht aufgrund eines kulturellen oder gar ethnischen Seins, sondern nur aufgrund eines Tuns, der aktiven politischen Partizipation, entstehen könne.
Schließlich wurde der Unionsbürgerschaft schon das Potenzial zugesprochen, die traditionellen Anschauungen von Gemeinschaft, Volk und Nation zu überholen. Die aktuellen identitätspolitischen Bemühungen, die europäischen BürgerInnen mit dem Vokabular des alten Nationalstaats über Werte und (Leit-)Kultur, ja über das Geborgensein in der „europäische Seele“ zu definieren, durchkreuzen jedoch jene radikaldemokratischen Möglichkeiten supranationaler Unionsbürgerschaft.
Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament diskutieren Rainer Bauböck (Europäisches Hochschulinstitut Florenz), Ekrem Eddy Güzeldere (Europäische Stabilitätsinitiative Istanbul/Café Babel), Bruno Kaufmann (IRI Europe) und Antje Wiener (Universität Hamburg) über mögliche Definitionen eines EU-Volkes und das Potential der Unionsbürgerschaft als Teil eines auktorialen europäischen Gesellschaftsmodells.
>> Podiumsdiskussion
BürgerInnen wider Willen (Eine Kooperation mit der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und den Büchereien Wien)
Donnerstag, 4. Juni 2009 um 18.30 Uhr
Hauptbücherei, Vortragssaal
Urban-Loritz-Platz 2a, 1070 Wien
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Foto:Stockbyte
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