Checkliste: Was Neo-Aufsichtsräte wissen müssen

Was Neo-Aufsichtsräte wissen müssen

Derzeit ist in der heimischen Wirtschaft Bilanzsaison und die meisten Kapitalgesellschaften halten bald ihre Hauptversammlungen ab. Dabei werden in der Regel auch neue Aufsichtsräte gekürt. „Gewissenserforschung!!!“ Das ist Dr. Viktoria Kickingers Antwort auf die Frage, was denn angehende NEO-Aufsichtsräte als erstes machen sollten, bevor sie ein Mandat annehmen: „Bevor man ein Mandat annimmt, MUSS man sich sowohl mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates als auch dem in Frage kommenden Unternehmen genauestens beschäftigen!“, so die ehemalige Post-Generalsekretärin. Die Zeiten, in denen Aufsichtsratssitzungen wie Kaffeekränzchen waren, auf denen die Beschlüsse der Vorstände bloß abgesegnet worden sind, sind längst vorbei. Aufsichtsräte haben heute hohe Verantwortung und haften für ihre Tätigkeit.

Checkliste für Neo‐Aufsichtsräte:

  1. Aufsichtsräte müssen (laut Aktiengesetz) natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige und volljährige Personen sein. Sonstige Qualifikationen schreibt das Gesetz nicht vor. Damit er die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge in einem Unternehmen beurteilen kann, muss ein Aufsichtsrat aber betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Hat er die nicht ‐ wobei sich die Anforderungen natürlich auch nach Größe, Umsatz und Marktposition eines Unternehmens richten – sollte er das Mandat NICHT annehmen. Wer außerdem wegen eines Delikts verurteilt worden ist, das die berufliche Zuverlässigkeit als Aufsichtsrat in Frage stellt, sollte ebenfalls ablehnen.
  2. Um die Kontroll‐ und Überwachungsfunktion in einer Gesellschaft ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, muss ein Aufsichtsrat unabhängig sein. Daher ist es nicht egal, ob ein Aufsichtsratskandidat durch den Hauptaktionär, eine Bank oder einen Headhunter eingeladen worden ist, in den Aufsichtsrat eines bestimmten Unternehmens einzuziehen. Möglicherweise hat der Vorschlagende eine bestimmte Erwartung, außerdem könnten Interessenkonflikte drohen. Es ist also Vorsicht geboten. Dass Mitbewerber eines Unternehmens nichts in dessen Aufsichtsrat zu suchen haben, versteht sich von selbst. In Zweifelsfällen sollte man neben dem Gesetz immer auch den Corporate Governance Codex zu Rate ziehen.
  3. Vor Annahme eines AR‐Mandats ist es ratsam, sich eingehend mit den Haftungsbestimmungen vertraut zu machen. Wenn Aufsichtsräten im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler unterlaufen, zieht dies nämlich unter Umständen eine zivilrechtliche und in gewissen Fällen sogar strafrechtliche Haftung nach sich.
  4. Kein Aufsichtsrat darf in mehr als zehn Kapitalgesellschaften im Aufsichtsrat sitzen, die Tätigkeit als Vorsitzender zählt dabei doppelt. Wird einem Aufsichtsrat ein elftes Mandat angeboten, darf er es nicht annehmen. Für börsennotierte Gesellschaften gelten dabei strengere Bestimmungen als für Konzernunternehmen.
  5. Sollte ein Aufsichtsratsanwärter für ein börsennotiertes Unternehmen vorgeschlagen werden, sollte er tunlichst die gesetzlichen Insiderbestimmungen studieren. Bei Verstoß drohen ihm nämlich nicht nur Geldbußen, sondern auch saftige Haftstrafen.
  6. Sich über das betreffende Unternehmen umfassend zu informieren, ist absolute Pflicht: Ist es börsennotiert oder nicht, gibt es einen Kernaktionär, einen öffentlichen Eigentümer oder handelt es sich um ein Familienunternehmen? Von Fragen wie diesen hängt nämlich die Tätigkeit des Aufsichtsrates ganz wesentlich ab. Empfehlenswert ist es, die Geschäftsberichte der vergangenen drei Jahre zu studieren und ausführlich im Internet über die Gesellschaft zu recherchieren. Auch über die Branche, in der man künftig als Aufsichtsrat tätig sein wird, sollte man Bescheid wissen.
  7. Ganz zentral ist es auch, sich über die anderen Aufsichtsratsmitglieder zu informieren. Besonders wichtig ist dabei der Aufsichtsratsvorsitzende, dem besondere Aufgaben zukommen und der in manchen Gesellschaften ein Dirimierungsrecht hat, also bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat das Zünglein an der Waage ist.

Die frühere Post-Generalsekretärin Dr. Viktoria Kickinger hat die „Initiative Aufsichtsräte Austria“ (INARA) gegründet und bietet Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten zu Rechts- und Wirt- schaftsthemen. Auch NEO-Aufsichtsräte haben die Möglichkeit, alle relevanten Themenbereiche – von Gesetzestexten bis zu FAQs – auf der INARA-Website nachzulesen.

Amazon-Buchtipps
Der professionelle Aufsichtsrat: Basiswissen für die Praxis. Ein 360′ -Überblick
Basiswissen Aufsichtsrat: Grundlagen einer erfolgreichen Unternehmensüberwachung
Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder

Link zum Thema
www.inara.at

Das könnte Sie auch noch interessieren …
Herzensbildung mit Parship
Wenn Recruiter unprofessionell agieren
Sieben unverzichtbare Zeitmanagement-Strategien

Foto: Stockbyte

Hinweis: Unser Material ist urheberrechtlich geschützt. Informationen zu Nutzungsmöglichkeiten und -bedingungen finden Sie hier: www.bildungaktuell.at/kontakt-impressum