Personalverrechnung 2020: Neuerungen und Komplexes einfach dargestellt

personalverrechnung

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeitaufzeichnung vom Mai dieses Jahres hat zu ganz schönem Wirbel und zu zahlreichen Fragezeichen geführt. Den Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE schlichtete der Europäische Gerichtshof mit einem weitreichenden Urteil: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, für alle Arbeitnehmer und Angestellten ein objektives, verlässliches und zugängliches System für die Arbeitszeitaufzeichnung einzuführen.

Das österreichische Arbeitszeitgesetz sieht allerdings eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen nur für Arbeitnehmer vor, die unter den Geltungsbereich des AZG fallen und das nimmt z.B. leitende Angestellte und Heimarbeiter aus. Eine Schwierigkeit ergibt sich auch bei Außendienstmitarbeitern, die nur zur Führung von Saldenaufzeichnung verpflichtet sind und somit lediglich die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit dokumentiert ist – ein Arbeitszeitende oder tägliche Ruhezeiten sind daraus nicht ersichtlich. Auch kann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass nicht der Arbeitgeber sondern der Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen führt.

Personalverrechnung im Jahr 2020: Wie wirkt sich das EuGH-Urteil auf österreichische Dienstverhältnisse nun aus?

Armand Kaáli-NagyDiese Frage und viele mehr beantworten die vortragenden Experten beim ÖPWZ-Jahresintensivseminar für PersonalverrechnerInnen im November in Wien und Salzburg. „Es ist noch abzuwarten, wie der österreichische Gesetzgeber das EuGH-Urteil in nationales Recht umsetzt. Ausnahmebestimmungen des AZG werden aber wohl nicht halten. Für den rechtsicheren Umgang geben unsere Experten Hinweise und Praxistipps“, sagt ÖPWZ-Geschäftsführer Armand Kaáli-Nagy. „Nicht nur arbeitsrechtliche Neuerungen beschäftigen Personalverrechner. Es ist auch fraglich, ob die Zusammenlegung der Krankenkassen Auswirkungen auf die Abrechnung haben wird. Und der monatliche Beitragsgrundlagennachweis ist immer noch ein brennendes Thema. Immerhin ist die Straffreiheit bei Verstoß Ende August 2019 verstrichen“, zeigt Kaáli-Nagy weiters auf.

Alle relevanten Neuerungen aus Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherungsrecht

Das ÖPWZ-Jahresintensivseminar für Personalverrechnung gilt als DAS Update-Seminar für alle jene, die mit den Neuerungen im nächsten Jahr sattelfest umgehen und mitunter teure Fehler vermeiden wollen und Praxistipps von ausgewiesenen Rechtsexperten schätzen.


 Weiterbildungstipp: 36. Österreichisches Jahres-Intensivseminar für PersonalverrechnerInnen

Termine:
11. – 12. November 2019 in Wien
18. – 19. November 2019 in Salzburg

Programm-Download, Kontakt und Anmeldung [Hier klicken!]

 


Die vortragenden Experten

  • o.Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank
    Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien
  • Walter Fellner
    Stv. Leiter der Versicherungsabteilung in der NÖGKK
  • HR Roman Fragner, MPA
    Leiter des Fachbereichs Lohnsteuer, Steuer- und Zollkoordination, BMF
  • Mag. Michael Seebacher
    Mitarbeiter im Fachbereich Lohnsteuer, Steuer- und Zollkoordination, BMF

Das sagen TeilnehmerInnen

„Das Jahresintensivseminar für PersonalverrechnerInnen ist der ideale Mix aus komprimierter und praxisorientierter Wissensvermittlung mit der Möglichkeit zum Networking und Erfahrungsaustausch.“ Prok. Hubert Sollbauer, Raiffeisen Landesbank Kärnten

„Seit mittlerweile über 20 Jahren nehme ich regelmäßig am ÖPWZ Jahres-Intensivseminar für PersonalverrechnerInnen teil. Durch das Seminar kann ich mich über die neuesten Arbeits-, Lohn- und Sozialversicherungsgesetze informieren und erhalte einen Überblick über angedachte Reformen. Ich schätze sowohl die Vorträge bzw. die Diskussionen mit anerkannten Rechtsexperten als auch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis. Ich empfehle jedem/r PersonalverrecherIn eine Teilnahme am ÖPWZ Jahres-Intensivseminar.“ Martina Kröll, Kröll Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Bildungsförderung

Das ÖPWZ ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter. Das bedeutet für Teilnehmer österreichweiten Zugang zur Förderung der Weiterbildung.

Das Institut

Das ÖPWZ steht für
– über 65 Jahre exzellente Bildungsqualität und innovativen Wissenstransfer
– führende face2face Networking-Plattformen
– fachliche und persönliche Qualifizierung von mehr als 514.000 Führungskräften und Mitarbeitern
Webseite: www.opwz.com


 Weiterbildungstipp: 36. Österreichisches Jahres-Intensivseminar für PersonalverrechnerInnen

Termine:
11. – 12. November 2019 in Wien
18. – 19. November 2019 in Salzburg

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