EU-Zuschuss für Aus- und Weiterbildung

EU-Zuschuss für Aus- und Weiterbildung

Die paneuropäische Beratergruppe M27 meldet, dass einige CEE- Länder derzeit einen Schwerpunkt bei der Förderung von Human Resource-Projekten setzen. Das Ausbildungsniveau in Mittel- und Osteuropa soll durch EU-Förderungen gehoben werden. Nicht nur die Kosten für fachliche Qualifikation sondern auch für Trainings in Soft Skills und generelle Weiterbildung stehen am Förderprogramm. Es werden beispielsweise auch die Kosten für einen österreichischen Trainer unterstützt, der seinen Kurs in Bukarest hält. „Personalförderungen können aktuell von Schulungsanbietern oder den Firmen selbst für einen Mitarbeiteraustausch oder Praktika im In- oder Ausland angefragt werden“ sagt Mag. Emil Weber, M27 Partner.

Schulungsanbieter für Rumänien profitieren von EU-Fördergelder
In Rumänien werden HR-Projekte bis zu einem maximalen Budget von 5 Mio. Euro gefördert. Die neue Ausschreibung für Aus- und Weiterbildung gewährt einen Zuschuss von bis zu 95% der Kosten und wird wesentlich rascher abgewickelt als andere Förderlinien in Rumänien. Formale Antragsteller sind Anbieter von Schulungen. „M27 unterstützt beim nicht ganz trivialen Abgleich zwischen richtliniengemäß förderbaren Schulungstypen und den unternehmensinternen Vorstellungen des Ausbildungsplans“ so Weber. Ebenso berät das Unternehmen bei der Strukturierung des kaufmännischen Modells mit dem Trainingsanbieter.

Mitarbeitertausch für sechs Monate in Europa oder Übersee
Gefördert wird die zeitweise Versetzung von Mitarbeitern (ab 18 Jahre) zu Ausbildungszwecken entweder von der Auslandsniederlassung in die österreichische Zentrale oder umgekehrt. Die Gesamtzahl der ausgetauschten Mitarbeiter und Praktikanten bis 31. März 2011 darf bei KMUs acht und bei Großunternehmen sechs Personen nicht überschreiten. Einreichende Firmen müssen WKO-Mitglied sein und die Produkte oder Dienstleistungen müssen österreichische Wertschöpfung haben (max. 75% Exportanteil).

Praktika im In- oder Ausland
Für Mitarbeiter mit ausländischer Staatsbürgerschaft (ab 18 und unter 25 Jahre), die bei Firmen in Österreich ein Praktikum von maximal sechs Monaten machen wollen, stehen ebenfalls Förderungen in der Höhe von 800,- pro Mitarbeiter in Europa und 1.000,- in Übersee zur Verfügung. Antragstellung mit Nachweis über Außenwirtschaftstätigkeit bis 31. März 2011. Ähnlich verhält es sich, wenn sich junge Inländer mit österreichischer Staatsbürgerschaft bei österreichischen Firmen im Ausland aufhalten. Das Projekt darf bei keiner anderen Förderstelle eingereicht werden und der Antrag muss vor Beginn der Aktivität einlangen.

Link zum Thema
www.m27.eu

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Foto: istockphoto

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