Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat als erstes Ministerium die Charta für Betriebliche Gesundheitsförderung unterfertigt“, erklärte Staatssekretärin Christine Marek im Rahmen der Übergabe des Gütesiegels Betriebliche Gesundheitsförderung durch Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky. „Wir verfolgen im BMWA einen ganzheitlichen Ansatz von Betrieblicher Gesundheitsförderung“, so Marek. Dieser gehe über Einzel-Gesundheitsmaßnahmen hinaus und ziele vor allem darauf ab, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, aber auch Motivation und Leistungsfähigkeit der Bediensteten zu erhöhen. „Ich freue mich sehr, dass ich heute das erste Bundesministerium mit dem Gütesiegel für die Betriebliche Gesundheitsförderung auszeichnen kann“, so Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky. Das BMWA setze diesbezüglich eine Vorbildwirkung für viele Unternehmen und anderen Ministerien.
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„Bedingt durch die demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie durch die erhöhten Ansprüche in der Arbeitswelt, wird die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz immer bedeutender. Nur wer sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt, kann auch einen entscheidenden Beitrag zur Produktivität eines Unternehmens leisten. Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmer/innen als auch die Unternehmen“, so die Gesundheitsministerin. Das Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) wird seitens des Netzwerkes für BGF an Unternehmen vergeben, die Betriebliche Gesundheitsförderung nach den Kriterien des Europäischen Netzwerkes BGF realisiert haben.
Das BMWA habe bereits früh begonnen, Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Bediensteten über das Maß der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus durch eine eigens damit beauftragte Abteilung zu koordinieren als auch zu organisieren. „Durch die Verbesserung der Arbeitszufriedenheit der Bediensteten tragen wir auch wesentlich zur Verringerung von krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie zur Steigerung des Gesundheitsbewusstseins der Bediensteten bei“, so Marek. Neben themenspezifischen Schwerpunktsetzungen mit Zusatzprogrammen und Angeboten erfolgten im Zuge der Unterfertigung der Charta eine Evaluierung sowie inhaltliche, formale und organisatorische Anpassungen der bestehenden Betrieblichen Gesundheitsförderung. Darüber hinaus wurden zwei unabhängige Gesundheitszirkel unter Einbindung aller Betroffenen installiert, welche dauerhaft Inputs geben sollen.
Als konkrete Beispiele nannte Marek u.a. die laufende Evaluierung der Arbeitsplätze durch Arbeitsmediziner, regelmäßig stattfindende Augenuntersuchungen, jährliche Impfaktionen, die regelmäßige Möglichkeit zum Diabetes-Screening sowie Erstberatung, die Möglichkeit zur Durchführung eines Lungenfunktionstests, laufende Raucherentwöhnungsprogramme sowie die Übernahme der Kosten für diverse Laufveranstaltungen. Auch werde ab heuer regelmäßiges Rückentraining sowie Stressmanagement angeboten. Ein jährlicher Gesundheitsbericht dient der Erfolgskontrolle sowie der Adaptierung der Schwerpunkt des Folgejahres.
Foto: BMWA / Andi Bruckner www.andibruckner.at