Neues Studium für das Bildungsrecht

Neues Studium für das Bildungsrecht

Die Hochschullandschaft hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten völlig neu zusammengesetzt. 1993 trat in Österreich erstmals das Fachhochschul-Studiengesetz in Kraft. Darauf folgte das neue Universitätsgesetz 2002, das die Universitäten zu eigenen Rechtspersönlichkeiten und damit weitestgehend autonom machte, mit dem Ziel, sich als konkurrenzfähige Akteure in der europäischen Forschung und Lehre zu etablieren. Zuletzt wurden 2007 die Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen übergeführt. Welche Änderungen und Entwicklungen diese neuen Rechtsgrundlagen mit sich bringen, vermittelt ab dem Wintersemester 2011 ein berufsbegleitender Lehrgang an der Donau-Universität Krems.

Personen aus dem Hochschulbereich, der HochschülerInnenschaft, aus der Verwaltung oder RechtsanwältInnen werden in drei Semestern die Rechtsgrundlagen des wachsenden Universitäts- und Hochschulsektors vermittelt. ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis, unter ihnen der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk und Bettina Perthold-Stoitzner von der Universität Wien, Manfred Novak von der Universität Linz und Eva Schulev-Steindl von der Universität für Bodenkultur, liefern aktuelle und anwendungsorientierte Inhalte. Dabei werden Fragen zu Studienrecht, Beschäftigungsrecht oder Gleichbehandlung ebenso thematisiert wie Akkreditierung, Finanzierung und Qualitätssicherung. Der dreisemestrige Universitätslehrgang schließt mit dem/der Akademischen Experten/in ab. Die einzelnen Unterrichtsmodule werden berufsbegleitend in Krems absolviert.

Link zum Thema
www.donau-uni.ac.at

Foto: iStockphoto

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